Norm
PVG §9 Abs1 litfSchlagworte
Mitwirkung bei der Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen; vorhandene Mittel für BelohnungenRechtssatz
Es ist auch zu bedenken, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Vergabe von Belohnungen, nämlich die Erbringung besonderer Leistungen, die nicht nach anderen Bestimmungen abzugelten sind, zu beachten sind. Weiter ist auch dem Umstand der „vorhandenen Mittel“ (siehe § 19 GehG, der gem. § 22 Abs. 1 VBG auch für VB gilt) wesentliche Bedeutung beizumessen. Diese Voraussetzungen sind auf allen Ebenen des Vollzugs, also sowohl von den „Personalisten“ als auch den Organen der Personalvertretung (PV) zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B4.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020