Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.12.2019Norm
AWG NÖ 1992 §9 Abs2Rechtssatz
An die Zuteilung im Zuteilungsbescheid gemäß § 252 BAO sind, ebenso wie an das NÖ AWG 1992 und die geltende Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeinderates, die Abgabenbehörden im Abgabenverfahren - ebenso wie das Verwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren - gebunden.
Schlagworte
Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; Zuteilungsbescheid; Ausnahmebewilligung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.647.001.2019Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020