Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
30.01.2020Norm
ÄrzteG 1998 §140Rechtssatz
Die Unterfertigung einer Ausfertigung durch den Vorsitzenden einer Kollegialbehörde ersetzt nicht den erforderlichen kollegialen Beschluss (vgl Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten4 432). Dementsprechend kann die Prüfung der Beschlussdeckung auch nicht durch den bloßen Hinweis auf die ordnungsgemäße Fertigung einer Entscheidung unterbleiben (vgl VwGH 2013/06/0086), und ist die Erledigung daher als Nichtbescheid zu qualifizieren (vgl VwGH Ra2017/11/0246 ua).
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Nichtbescheid;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.913.001.2018Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020