Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.01.2020Norm
ÄrzteG 1998 §140Rechtssatz
Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (vgl VwGH 2012/11/0082 ua). Wird nicht sowohl Spruch als auch Begründung (zumindest in den Grundsätzen) der Beschlussfassung unterzogen, ist eine Erledigung, die eine (eingehende) Begründung enthält, durch den Beschluss des Kollegialorgans nicht gedeckt (vgl VwGH Ra 2017/12/0097).
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Nichtbescheid;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.913.001.2018Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020