RS Vwgh 2019/12/11 Ra 2019/13/0108

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Veröffentlicht am 11.12.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §201
EStG 1988 §108c Abs3
EStG 1988 §108c Abs4

Rechtssatz

Das Verfahren betreffend die Forschungsprämie ist - wie etwa auch jenes betreffend Investitionszuwachsprämie (vgl. hiezu VwGH 21.9.2006, 2006/15/0133; 22.12.2011, 2009/15/0160) - ein eigenständiges Verfahren. Es wird erst mit der Geltendmachung der Prämie in Gang gesetzt, wobei die Bezeichnung dieses Vorgangs als "Antrag" (vgl. VwGH 21.9.2006, 2004/15/0104, VwSlg 8162 F/2006, und nun auch den Ausdruck "Antragstellung" in der hier maßgeblichen Fassung des § 108c Abs. 4 EStG 1988) nichts daran ändert, dass es sich um eine Selbstbemessung handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019130108.L01

Im RIS seit

06.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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