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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201Rechtssatz
Das Verfahren betreffend die Forschungsprämie ist - wie etwa auch jenes betreffend Investitionszuwachsprämie (vgl. hiezu VwGH 21.9.2006, 2006/15/0133; 22.12.2011, 2009/15/0160) - ein eigenständiges Verfahren. Es wird erst mit der Geltendmachung der Prämie in Gang gesetzt, wobei die Bezeichnung dieses Vorgangs als "Antrag" (vgl. VwGH 21.9.2006, 2004/15/0104, VwSlg 8162 F/2006, und nun auch den Ausdruck "Antragstellung" in der hier maßgeblichen Fassung des § 108c Abs. 4 EStG 1988) nichts daran ändert, dass es sich um eine Selbstbemessung handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019130108.L01Im RIS seit
06.02.2020Zuletzt aktualisiert am
06.02.2020