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34 MonopoleNorm
AVG §8Rechtssatz
Aus § 53 Abs. 3 GSpG ergibt sich, dass nicht nur der Eigentümer, sondern u. a. auch der Inhaber von Gegenständen Partei eines diesbezüglichen Beschlagnahmeverfahrens ist. Ihm kommt daher auch das Recht zu, Rechtsmittel gegen den Beschlagnahmebescheid zu erheben (vgl. etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018170241.L01Im RIS seit
06.02.2020Zuletzt aktualisiert am
06.02.2020