RS Vwgh 2020/1/9 Ra 2018/17/0241

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Veröffentlicht am 09.01.2020
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
GSpG 1989 §53 Abs3
VwGVG 2014 §7

Rechtssatz

Aus § 53 Abs. 3 GSpG ergibt sich, dass nicht nur der Eigentümer, sondern u. a. auch der Inhaber von Gegenständen Partei eines diesbezüglichen Beschlagnahmeverfahrens ist. Ihm kommt daher auch das Recht zu, Rechtsmittel gegen den Beschlagnahmebescheid zu erheben (vgl. etwa VwGH 29.4.2019, Ra 2017/17/0967, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018170241.L01

Im RIS seit

06.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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