RS Vwgh 2019/10/22 Ro 2019/10/0027

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Veröffentlicht am 22.10.2019
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
72/01 Hochschulorganisation

Norm

UniversitätsG 2002 §68 Abs1 Z3
VwGG §42 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Eine "vorgeschriebene Prüfung" ist - schon nach dem Wortsinn - eine Prüfung, die vom Studierenden abgelegt werden muss.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019100027.J02

Im RIS seit

05.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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