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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Der "Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtschutz nach Unionsrecht" verfolgt erkennbar das Ziel, dem BFA die Abschiebung des Antragstellers (mindestens) so lang zu verbieten, bis der Antragsteller mithilfe eines in weiterer Folge im Rahmen der bewilligten Verfahrenshilfe bestellten (oder bei Nichtgewährung der Verfahrenshilfe: selbst gewählten) Rechtsanwalts zur Einbringung einer Revision, verbunden mit einem Antrag, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, in der Lage ist. Dies lässt erkennen, dass sich der Antrag nicht akzessorisch zum Verfahren über die Gewährung der Verfahrenshilfe verhält, sondern zum Verfahren über die beabsichtigte Revision, die beim VwG einzubringen ist. Seinem Inhalt nach ist der Antrag so zu verstehen, dass bereits vor Revisionseinbringung die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung der über die Revision ergehenden Entscheidung begehrt wird.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht vorläufige Aussetzung der Vollziehung provisorischer Rechtsschutz EURallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200470.L03Im RIS seit
05.02.2020Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020