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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StGB §33 Z1 implBeachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/02/0083 E 16.12.2019Rechtssatz
Aufgrund des im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Kumulationsprinzips (§ 22 Abs. 2 erster Satz VStG) kommt der Erschwerungsgrund der Begehung mehrerer strafbarer Handlungen, dem das im StGB herrschende Absorptionsprinzip zu Grunde liegt, im Verwaltungsstrafrecht nicht zum Tragen (vgl. VwGH 13.2.1992, 91/06/0140). Hingegen können bereits erfolgte frühere (das heißt vor der Tat liegende) rechtskräftige gleichartige Bestrafungen bei der Strafbemessung sehr wohl als erschwerend zugrunde gelegt werden (vgl. VwGH 13.2.1992, 91/06/0140).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020086.L04Im RIS seit
05.02.2020Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020