TE Bvwg Erkenntnis 2019/9/12 W232 2217771-1

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Veröffentlicht am 12.09.2019
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Entscheidungsdatum

12.09.2019

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W232 2207624-1/12E

W232 2207626-1/12E

W232 2207625-1/10E

W232 2207623-1/10E

W232 2217771-1/8E

Gekürzte Ausfertigung des am 26.08.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Simone BÖCKMANN-WINKLER als Einzelrichterin über die Beschwerde von

1) XXXX alias XXXX alias XXXX , geb. XXXX , 2) XXXX alias XXXX alias

XXXX , geb. XXXX alias XXXX , 3) XXXX alias XXXX alias XXXX , geb. XXXX , 4) XXXX alias XXXX , geb. XXXX alias XXXX , 5) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, vertreten durch Rechtsanwalt RA Edward DAIGNEAULT, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 31.08.2018, 1) Zl. 1128278501-161206359, 2) 1128278610-161206375, 3) 1128275510-161206405, 4) 1128276300-161206421 und vom 07.03.2019, 5) Zl. 1220463108-190189911 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am heutigen Tag zu Recht:

A)

I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX alias XXXX alias XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 sowie XXXX alias XXXX alias XXXX , XXXX alias XXXX alias XXXX , XXXX alias XXXX , XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 4 AsylG 2005 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von der Partei auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.08.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W232.2217771.1.00

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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