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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FamLAG 1967 §2 Abs5 litcRechtssatz
Dem - ausschließlich die Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 betreffenden - Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2009, 2006/13/0092, ist zu entnehmen, dass eine "Anstaltspflege" iSd § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 auch dann vorliegt, wenn sich ein Kind im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 1 StGB befindet, wobei es hier für die Erfüllung des Kriteriums der Anstaltspflege nicht darauf ankommt, wer die Kosten der Unterbringung trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017160004.J04Im RIS seit
04.02.2020Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020