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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, abweichend von der auf das Studienjahr abstellenden Regelung des § 8 Z 8 lit. b NAGDV 2005 und der dazu ergangenen Rechtsprechung des VwGH bei der Beurteilung des Studienerfolgs auf den Zeitraum der letzten drei Studienjahre abzustellen (vgl. VwGH 3.10.2013, 2012/22/0066, wonach der Studienerfolg nicht für die gesamte bisherige Studienlaufbahn zu prüfen ist).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220093.L03Im RIS seit
03.02.2020Zuletzt aktualisiert am
03.02.2020