Index
37/02 KreditwesenNorm
FM-GwG 2017 §34 Abs1 Z2Rechtssatz
Für die Bestimmtheit der verfolgten Person reicht es weder für die Verfolgungshandlung, noch für die Bestrafung aus, soweit sie im Spruch nicht ohnehin namentlich genannt wird, wenn auf der Erledigung nicht beigeschlossene Urkunden (wie etwa das "Firmenbuch") verwiesen wird, weil die bloße Bestimmbarkeit der Person nicht genügt (VwGH 29.3.2019, Ro 2018/02/0023).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019020012.J06Im RIS seit
04.02.2020Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020