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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
In Zusammenhang mit § 35 FM-GwG 2017 und § 22 Abs. 6 Z. 2 FMABG 2001 kommt es für die Bestrafung der juristischen Person gerade nicht darauf an, ob und gegebenenfalls gegen welche natürliche Person ein Verwaltungsstrafverfahren geführt wird oder wurde (VwGH 29.3.2019, Ro 2018/02/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019020012.J04Im RIS seit
04.02.2020Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020