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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Beweisanträge, die nur pauschal zum Beweis für das gesamte Vorbringen gestellt werden, entsprechen nicht dem Erfordernis der konkreten Bezeichnung des Beweisthemas, das durch das Beweismittel erwiesen werden soll (vgl. VwGH 24.3.2010, 2009/03/0156).
Schlagworte
Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020004.L01Im RIS seit
19.07.2021Zuletzt aktualisiert am
19.07.2021