RS Vwgh 2019/11/28 Ra 2019/19/0422

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Veröffentlicht am 28.11.2019
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Index

E3L E19103010
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §7 Abs1 Z2
AsylG 2005 §7 Abs2
FlKonv Art1 AbschnC Z1
32011L0095 Status-RL Art11 Abs1

Rechtssatz

Die erfolgreiche Beantragung der Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses des Herkunftsstaates kann auch dann zur Beendigung der Flüchtlingseigenschaft führen, wenn im Herkunftsstaat selbst weiterhin die Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung besteht und eine Rückkehr dorthin nicht beabsichtigt ist (vgl. VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0046, Rn. 17, unter Verweis auf VwGH 15.5.2013, 2001/01/0499).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190422.L03

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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