Index
E3L E19103010Norm
AsylG 2005 §7 Abs1 Z2Rechtssatz
Im Fall der Beantragung und Ausfolgung eines Reisepasses obliegt es dem Asylberechtigten, im konkreten Einzelfall Umstände aufzuzeigen, die der rechtlichen Annahme einer bei ihm bestehenden Unterschutzstellungsabsicht entgegenstehen. Auf die Motive für die Ausstellung des Reisepasses kommt es nicht an (vgl. VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190422.L01Im RIS seit
31.01.2020Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020