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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §34Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/19/0360Rechtssatz
Auch wenn die Verfahren der Familienangehörigen im Sinn des § 34 Abs. 4 und 5 AsylG 2005 unter einem geführt werden (vgl. zu den Voraussetzungen der gemeinsamen Führung der Verfahren VwGH 15.11.2018, Ro 2018/19/0004; 13.12.2018, Ra 2018/18/0252), ist Adressat eines aufgrund einer Beschwerde eines Familienangehörigen (vgl. § 16 Abs. 3 BFA-VG 2014) für jeden Familienangehörigen (gesondert) ergangenen Erkenntnisses des BVwG jeweils der Familienangehörige, über dessen Antrag auf internationalen Schutz abgesprochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190359.L02Im RIS seit
31.01.2020Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020