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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1Rechtssatz
Unter einem Betrieb im Sinn des § 35 Abs. 1 ASVG ist - unter Rückgriff auf die Judikatur zu § 34 Abs. 1 ArbVG - jede organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer eine Person (Personengemeinschaft) mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht besteht oder nicht (vgl. VwGH 21.8.2017, Ra 2016/08/0119).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016080109.L02Im RIS seit
31.01.2020Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020