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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/18/0441 E 14. März 2019 RS 2Stammrechtssatz
Maßgebliche Indizien für einen aus innerer Überzeugung vollzogenen Religionswechsel sind beispielsweise das Wissen über die neue Religion, die Ernsthaftigkeit der Religionsausübung, welche sich etwa in regelmäßigen Gottesdienstbesuchen oder sonstigen religiösen Aktivitäten manifestiert, eine mit dem Religionswechsel einhergegangene Verhaltens- bzw. Einstellungsänderung des Konvertiten sowie eine schlüssige Darlegung der Motivation bzw. des auslösenden Moments für den Glaubenswechsel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180436.L01Im RIS seit
31.01.2020Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020