RS Vwgh 2019/12/17 Ra 2019/18/0350

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/18/0441 E 14. März 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Maßgebliche Indizien für einen aus innerer Überzeugung vollzogenen Religionswechsel sind beispielsweise das Wissen über die neue Religion, die Ernsthaftigkeit der Religionsausübung, welche sich etwa in regelmäßigen Gottesdienstbesuchen oder sonstigen religiösen Aktivitäten manifestiert, eine mit dem Religionswechsel einhergegangene Verhaltens- bzw. Einstellungsänderung des Konvertiten sowie eine schlüssige Darlegung der Motivation bzw. des auslösenden Moments für den Glaubenswechsel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180350.L04

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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