Norm
ABGB §231Rechtssatz
Die in § 35 Abs 3 letzter Satz NÖ SHG angeordnete Begrenzung der Kostenbeitragspflicht von Eltern volljähriger Kinder ist zu deren Gunsten auch dann zu beachten, wenn der Sozialhilfeträger den gemäß § 42 Abs 1 NÖ SHG auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch nach § 231 ABGB geltend macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132927Im RIS seit
31.01.2020Zuletzt aktualisiert am
31.01.2020