RS Vwgh 1986/2/26 84/03/0317

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Veröffentlicht am 26.02.1986
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JagdR - Tirol
L65000 Jagd Wild
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

JagdRallg
VStG §5 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/03/031884/03/0319

Rechtssatz

Auch die Beurteilung der subjektiven Tatseite, ob also ein Verschulden vorliegt, setzt voraus, dass der Sachverhalt in bezug auf das bestrittene Schuldelement hinreichend geklärt ist.

Schlagworte

Übertretungen und Strafen Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984030317.X03

Im RIS seit

30.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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