RS Pvak 2019/12/10 G2-PVAB/19

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Veröffentlicht am 10.12.2019
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §9 Abs3 lita
PVG §10 Abs7

Schlagworte

Gutachten der PVAB; Besetzung von Arbeitsplätzen; Grundsätze der Interessenvertretung; Entscheidungen der PVO; Ermessensspielraum der PVO; Entscheidungen des DG; Ermessensspielraum des DG

Rechtssatz

Der Absicht des Bundesministers für ***), A mit dem Arbeitsplatz „Leiter/in X“ zu betrauen, kann nicht entgegengetreten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:G2.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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