Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Gutachten der PVAB; Besetzung von Arbeitsplätzen; Grundsätze der Interessenvertretung; Entscheidungen der PVO; Ermessensspielraum der PVO; Entscheidungen des DG; Ermessensspielraum des DGRechtssatz
Der Absicht des Bundesministers für ***), A mit dem Arbeitsplatz***) "Leitung der Abteilung X" zu betrauen, kann nicht entgegengetreten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:G1.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020