Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Gutachten der PVAB; Besetzung von Arbeitsplätzen; Grundsätze der Interessenvertretung; Entscheidungen der PVO; Ermessensspielraum der PVO; Entscheidungen des DG; Ermessensspielraum des DGRechtssatz
Damit ist aber auch kein Grund ersichtlich, der Absicht des Bundesministers für ***) entgegenzutreten, A und nicht, wie vom ZA vorgeschlagen, B mit der Leitung der Abteilung ***) zu betrauen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:G1.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020