RS Pvak 2019/12/10 G1-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2019
beobachten
merken

Norm

PVG §2 Abs1
PVG §9 Abs3 lita
PVG §10 Abs7

Schlagworte

Gutachten der PVAB; Besetzung von Arbeitsplätzen; Grundsätze der Interessenvertretung; Entscheidungen der PVO; Ermessensspielraum der PVO; Entscheidungen des DG; Ermessensspielraum des DG

Rechtssatz

Damit ist aber auch kein Grund ersichtlich, der Absicht des Bundesministers für ***) entgegenzutreten, A und nicht, wie vom ZA vorgeschlagen, B mit der Leitung der Abteilung ***) zu betrauen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:G1.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten