Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Gutachten der PVAB; Besetzung von Arbeitsplätzen; Grundsätze der Interessenvertretung; Entscheidungen der PVO; Ermessensspielraum der PVO; Entscheidungen des DG; Ermessensspielraum des DGRechtssatz
Nach Auffassung der PVAB sind nach den vorgelegten Dokumenten beide Bewerber für die zu besetzende Funktion hervorragend geeignet. Sowohl A als auch B haben eine beeindruckende Laufbahn vorzuweisen, die sie für vergleichbare Führungsaufgaben qualifiziert. Beide erfüllen die Ausschreibungskriterien in hohem Ausmaß. Für beide können gute Argumente ins Treffen geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:G1.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020