Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
09.01.2020Norm
AWG 2002 §2 Abs1Rechtssatz
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes ist keine konkrete Kontamination erforderlich, sondern es reicht bereits die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Abs 3 AWG aus. Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist (vgl VwGH 2009/07/0154 ua).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Abfallbegriff; Altfahrzeug; Grundwassergefährdung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.836.001.2019Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020