RS Lvwg 2020/1/13 LVwG-AV-1247/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

13.01.2020

Norm

AWG NÖ 1992 §11 Abs6
AWG NÖ 1992 §27 Abs1
BAO §4

Rechtssatz

Die bescheidmäßige Vorschreibung einer Abgabe setzt (neben der Verwirklichung eines Abgabentatbestandes) den Bestand einer Abgabenschuld (bzw eines Abgabenanspruches der Gemeinde) voraus. Der Zeitpunkt des Entstehens eines Abgabenanspruches ist bedeutsam ua für die Abgabenfestsetzung, welche vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist (vgl VwGH 2007/17/0012 ua).

Schlagworte

Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Abfallwirtschaftsgebühr; Verfahrensrecht; Verpflichtungsbescheid; Abgabenanspruch;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1247.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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