RS Lvwg 2020/1/15 LVwG-AV-983/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.01.2020

Norm

SHG NÖ 2000 §2
SHG NÖ 2000 §15
SHG NÖ 2000 §37
SHG NÖ 2000 §38
ASVG §330a

Rechtssatz

Ob eine Einnahme als Einkommen iSd § 38 Abs 1 NÖ SHG anzusehen ist, hängt nicht davon ab, von wem sie stammt, ob sie bloß einmalig oder regelmäßig ist, mit oder ohne Gegenleistung gewährt wird, aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit stammt, der Steuer- oder Sozialversicherungspflicht unterliegt, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht oder gar aus einer verbotenen Tätigkeit herrührt.

Schlagworte

Sozialrecht; Sozialhilfe; Kostenersatz; Einkommen; Vermögen;

Anmerkung

VwGH 10.02.2021, Ra 2020/10/0032-7, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.983.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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