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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1Rechtssatz
Hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach dem zu Z 3 Gesagten ihre Berufungsentscheidung NICHT mit Wirkung gegen eine beigetretene Partei erlassen, dann ist eine von dieser Partei eingebrachte Beschwerde unzulässig und zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140085.X05Im RIS seit
23.01.2020Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020