RS Vwgh 1982/3/23 81/14/0085

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Veröffentlicht am 23.03.1982
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach dem zu Z 3 Gesagten ihre Berufungsentscheidung NICHT mit Wirkung gegen eine beigetretene Partei erlassen, dann ist eine von dieser Partei eingebrachte Beschwerde unzulässig und zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981140085.X05

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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