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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1Rechtssatz
Erheben im Abgabenverfahren der Berufung beigetretene Parteien mit dem Berufungswerber Beschwerde an den VwGH, so sind sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht Mitbeteiligte, sondern Beschwerdeführer.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140085.X04Im RIS seit
23.01.2020Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020