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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
VStG §44a litaRechtssatz
Die bloße Wiedergabe einer Wortfolge des Gesetzes im Spruch des Straferkenntnisses auch wenn sich in der Begründung des Bescheides der Behörde 1.Instanz, die vom bekämpften Bescheid teilweise übernommen worden ist, Anhaltspunkte dafür finden, dass eine Krankheit vor dem behandelnden Arzt vorgetäuscht sein könnte, stellt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit dar (Hinweis E 18.11.1981 1329, 1331/80 und E 11.12.1981, 81/02/0176).
Schlagworte
Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982010321.X01Im RIS seit
23.01.2020Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020