RS Vwgh 1983/4/20 82/01/0321

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Veröffentlicht am 20.04.1983
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Verwaltungsverfahren - AVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita
VStG §44a Z1
VwGG §42 Abs2 lita
VwGG §42 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die bloße Wiedergabe einer Wortfolge des Gesetzes im Spruch des Straferkenntnisses auch wenn sich in der Begründung des Bescheides der Behörde 1.Instanz, die vom bekämpften Bescheid teilweise übernommen worden ist, Anhaltspunkte dafür finden, dass eine Krankheit vor dem behandelnden Arzt vorgetäuscht sein könnte, stellt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit dar (Hinweis E 18.11.1981 1329, 1331/80 und E 11.12.1981, 81/02/0176).

Schlagworte

Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982010321.X01

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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