Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
23.12.2019Norm
WRG 1959 §12 Abs1Rechtssatz
Das Maß der Wasserbenutzung im Sinne des § 13 Abs 2 ist nicht schon dann zweifelhaft, wenn eine ziffernmäßige Festlegung der zulässigen Wasserentnahmemenge nicht erfolgt ist. Vielmehr kann das Maß der Wasserbenutzung durch Dimensionierung oder Regelung der Betriebsweise der Wasserentnahmevorrichtungen hinreichend bestimmt sein.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Maß der Wasserbenutzung; Verhaimung; Bestimmtheit; Zweifelsregel; Feststellungsbescheid; subsidiäres Rechtsmittel;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.677.001.2019Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020