RS Lvwg 2020/1/13 LVwG-S-812/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.2020
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

13.01.2020

Norm

AuslBG §3 Abs1
AuslBG §28 Abs1

Rechtssatz

Eine Inländerdiskriminierung gilt nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung als gerechtfertigt, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse an der grundsätzlichen Aufrechterhaltung des nationalen – in seiner konkreten Ausgestaltung unionsrechtswidrigen – Regelungsregimes während der Dauer einer für die Neuregelung erforderlichen Übergangszeit eine aus (allein) unionsrechtlicher Ursache entstandene „inländerdiskriminierende" Wirkung der Norm für die Dauer dieses Zeitraumes sachlich zu rechtfertigen vermag (vgl VwGH Ra 2016/10/0141, mit Verweis auf VfSlg 19.529/2011).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Inländerdiskriminierung; Kumulation;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.812.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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