Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.01.2020Norm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Der Schutzzweck des AuslBG umfasst einerseits, inländische Arbeitsuchende vor einem ungehemmten, wettbewerbsverzerrenden Einströmen ausländischer Arbeitskräfte zu schützen und andererseits, den Interessen der heimischen Wirtschaft dadurch Rechnung zu tragen, dass unter Vorgabe von Kontingentierungen und staatlichen Kontrollen eine Deckung des Arbeitskräftebedarfs sichergestellt wird (vgl VwGH 21 Ra 2018/09/0132); auch kommt die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsguts durch den in § 28 Abs 1 Z 1 lit a erster Strafsatz AuslBG vorgesehenen – hohen – Strafrahmen zum Ausdruck.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Inländerdiskriminierung; Kumulation;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.812.001.2019Zuletzt aktualisiert am
22.01.2020