TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/4 I407 2210938-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.11.2019
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

04.11.2019

Norm

BBG §40
BBG §41
BBG §42
BBG §45
VwGVG §29 Abs5

Spruch

I407 2210938-1/10E

Gekürzte Ausfertigung des am 14.10.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Mag. Dr. Stefan MUMELTER, den beisitzenden Richter Mag. Christian EGGER und der fachkundigen Laienrichterin Mag. Dr. Elisabeth RIEDER im Senat über die Beschwerde von XXXX, gegen den Bescheid Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg (SMS), vom 07.11.2018, ZI. 952647655000201 BSB || PASS-PA, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.10.2019 zu Recht erkannt:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid behoben. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses sind gegeben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

I407 2210938-1/10E

Gekürzte Ausfertigung des am 14.10.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Mag. Dr. Stefan MUMELTER, den beisitzenden Richter Mag. Christian EGGER und der fachkundigen Laienrichterin Mag. Dr. Elisabeth RIEDER im Senat über die Beschwerde von XXXX, gegen den Bescheid Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg (SMS), vom 07.11.2018, ZI. 952647655000201 BSB || PASS-PA, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.10.2019 zu Recht erkannt:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid behoben. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses sind gegeben.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Schlagworte

Behindertenpass, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:I407.2210938.1.00

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten