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GesundheitswesenNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1993/73Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof ist bei seiner Prüfung des angefochtenen Bescheides an die in der Beschwerde geltend gemachten Beschwerdepunkte gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973000959.X04Im RIS seit
20.01.2020Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020