RS Vwgh 1975/2/25 0959/73

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Veröffentlicht am 25.02.1975
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Gesundheitswesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §41 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1993/73

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof ist bei seiner Prüfung des angefochtenen Bescheides an die in der Beschwerde geltend gemachten Beschwerdepunkte gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1973000959.X04

Im RIS seit

20.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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