RS Vwgh 1982/12/14 82/14/0036

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Veröffentlicht am 14.12.1982
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0851/76 E 11. Mai 1976 VwSlg 4970 F/1976; RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein Bescheid aus mehreren Gründen durch die Oberbehörde aufgehoben, so ist der Aufhebungsbescheid nicht rechtswidrig, wenn er sich nur in einem Aufhebungsgrund als berechtigt erweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X02

Im RIS seit

20.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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