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AbgabenverfahrenNorm
BAO §299 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0851/76 E 11. Mai 1976 VwSlg 4970 F/1976; RS 2Stammrechtssatz
Wird ein Bescheid aus mehreren Gründen durch die Oberbehörde aufgehoben, so ist der Aufhebungsbescheid nicht rechtswidrig, wenn er sich nur in einem Aufhebungsgrund als berechtigt erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X02Im RIS seit
20.01.2020Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020