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AbgabenverfahrenNorm
BAO §115 Abs2Rechtssatz
Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X01Im RIS seit
20.01.2020Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020