RS Vwgh 1982/12/14 82/14/0036

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Veröffentlicht am 14.12.1982
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2
BAO §299 Abs1

Rechtssatz

Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X01

Im RIS seit

20.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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