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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Auf die Frage, ob einem Familienangehörigen im Herkunftsstaat asylrelevante Verfolgung iSd § 3 Abs. 1 AsylG 2005 droht, kommt es für die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten nach § 34 Abs. 2 AsylG 2005 gerade nicht an (vgl. VwGH 18.5.2017, Ra 2016/20/0022, wonach bei der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten im Familienverfahren die für die Annahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative erforderliche Beurteilung, ob eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung u.a. von Art. 2 oder 3 MRK bedeuten würde, nicht Gegenstand des Zuerkennungsverfahrens war). Es würde daher den Bestimmungen des § 34 AsylG 2005 über das Familienverfahren zuwiderlaufen, wenn für die Frage, ob der nach diesen Bestimmungen zuerkannte Status des Asylberechtigten abzuerkennen ist, auf das Vorliegen einer asylrelevanten Verfolgung beim Familienangehörigen abgestellt würde. Ebenso wenig ist für die Asylaberkennung in einem solchen Fall maßgeblich, ob alle Voraussetzungen des § 34 AsylG 2005 für die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten im Familienverfahren noch vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190059.L05Im RIS seit
21.01.2020Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020