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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArzneiwareneinfuhrG 2010 §21 Abs1 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/07/0140 E 28. Jänner 2016 VwSlg 19289 A/2016 RS 1(Hier: Übertretung des ArzneiwareneinfuhrG 2010)Stammrechtssatz
Das VwG äußert sich im angefochtenen Erkenntnis betreffend Übertretung des AWG 2002 zur örtlichen Zuständigkeit der BH nicht. Durch seine abändernde Entscheidung bejahte das VwG jedoch implizit die örtliche Zuständigkeit der BH als Verwaltungsstrafbehörde, hätte es doch ansonsten das Straferkenntnis wegen Unzuständigkeit aufzuheben gehabt.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100050.L04Im RIS seit
21.01.2020Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020