RS Vwgh 2019/11/28 Ra 2019/19/0355

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Veröffentlicht am 28.11.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Rechtssatz

Hinsichtlich des Fehlens eines "formalen Austritts aus der Islamischen Glaubensgemeinschaft" kommt es bei der Beurteilung eines behaupteten Religionswechsels und der Prüfung einer Scheinkonversion allein darauf nicht an (vgl. VwGH 18.10.2018, Ra 2018/19/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190355.L03

Im RIS seit

21.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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