RS Vwgh 2019/12/4 Ra 2019/12/0062

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Veröffentlicht am 04.12.2019
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Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
StGdBG OÖ 2002 §73 Abs3 Z1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Zeiten der "Dienstfreischichten" sind jedenfalls nicht als Zeiten dienstplanmäßiger Dienstversehung zu qualifizieren und daher auch nicht geeignet, aus dem Grunde des § 73 Abs. 3 Z 1 OÖ StGdBG 2002 eine weitere Erhöhung des in Stunden ausgedrückten Urlaubsmaßes zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120062.L02

Im RIS seit

21.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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