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L65007 Jagd Wild TirolNorm
JagdG Tir 2004 §46 Abs7Rechtssatz
Bei den Übertretungen, die dem Revisionswerber angelastet wurden (Nichtsauberhaltung von Futtervorlageeinrichtungen während der Fütterungszeiten; Vorlage verunreinigter Futtermittel auf einer verunreinigten Schneedecke; Vorlage von qualitativ nicht einwandfreiem Futtermittel) handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs. 1 zweiter Satz VStG, weil zu ihrem Tatbestand der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört. Der Umstand, dass ein Gebot oder Verbot regelmäßig einen bestimmten Zweck verfolgt (die in Rede stehenden Verpflichtungen dienen erkennbar der Erhaltung der Wildgesundheit), macht diesen Zweck nicht zum Tatbestandsmerkmal (vgl. VwGH 12.11.1992, 91/19/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030123.L04Im RIS seit
17.01.2020Zuletzt aktualisiert am
17.01.2020