Norm
ForstG §176 Abs3Rechtssatz
Das Haftungsprivileg des § 176 Abs 3 ForstG ist sachlich und örtlich weit gezogen. Es umfasst auch Schäden, die außerhalb des Waldes entstanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132911Im RIS seit
21.01.2020Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021