RS OGH 2020/1/7 1Präs2690-4586/19a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.01.2020
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Norm

StPO §43
StPO §45

Rechtssatz

Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Ausschließung ist dessen konkret-aktuelle Kompetenz zur Entscheidung in einer (anhängigen und noch nicht rechtskräftig beendeten) Sache des Ablehnungswerbers.

Entscheidungstexte

  • 1 Präs 2690-4586/19a
    Entscheidungstext OGH 07.01.2020 1 Präs 2690-4586/19a
    Beisatz: Hier: Bereits abgeschlossenes Verfahren (vgl auch 12 Ns 74/19g). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132907

Im RIS seit

20.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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