Norm
StPO §43Rechtssatz
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Ausschließung ist dessen konkret-aktuelle Kompetenz zur Entscheidung in einer (anhängigen und noch nicht rechtskräftig beendeten) Sache des Ablehnungswerbers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132907Im RIS seit
20.01.2020Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020