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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1Rechtssatz
Darauf, ob eine Gewinnerzielung beabsichtigt oder möglich ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Pflichtversicherung nach dem BSVG nicht an; die Bewirtschaftung eines den Mindesteinheitswert erreichenden oder übersteigenden land(forst)wirtschaftlichen Betriebs unterliegt auch dann der Pflichtversicherung, wenn die Tätigkeit etwa bloß als Hobby betrieben wird (Hinweis: E 1. Februar 2007, 2004/08/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080183.X01Im RIS seit
03.01.2020Zuletzt aktualisiert am
03.01.2020