RS Vwgh 2012/3/28 2009/08/0183

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Veröffentlicht am 28.03.2012
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1
BSVG §3 Abs1 Z1

Rechtssatz

Darauf, ob eine Gewinnerzielung beabsichtigt oder möglich ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Pflichtversicherung nach dem BSVG nicht an; die Bewirtschaftung eines den Mindesteinheitswert erreichenden oder übersteigenden land(forst)wirtschaftlichen Betriebs unterliegt auch dann der Pflichtversicherung, wenn die Tätigkeit etwa bloß als Hobby betrieben wird (Hinweis: E 1. Februar 2007, 2004/08/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009080183.X01

Im RIS seit

03.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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