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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Im Verfahren betreffend Kostenersatz sind Kreditrückzahlungen, die in Form von Schuldzinsen mit Einnahmen aus Vermietung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen - wie auch andere zur Erzielung der Miete erforderliche Ausgaben - von den Mieteinnahmen in Abzug zu bringen (vgl. VwGH 23.2.2000, 97/08/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018100044.J02Im RIS seit
30.12.2019Zuletzt aktualisiert am
30.12.2019