RS Vwgh 2019/11/13 Ro 2018/13/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
50/01 Gewerbeordnung
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §12
EStG 1988 §6
GewO 1994 §121 Abs1

Rechtssatz

Hintergrund für die Zuordnung eines Teils des Firmenwerts beim Erwerb einer Apotheke zu den nichtabnutzbaren firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern in der Rechtsprechung ist nicht die Bezahlung eines Kaufpreises für eine Konzession, sondern die wirtschaftliche - den Kaufpreis beeinflussende - Verwertung des mit dem Betrieb einer Apotheke verbundenen Existenzschutzes (vgl. VwGH 27.2.2008, 2004/13/0148, VwSlg 8318 F/2008; 5.7.2004, 2000/14/0123; 21.9.2005, 2001/13/0214). Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber bereits über die notwendige Konzession zum Betrieb derselben Apotheke verfügt hat, weil auch hier davon auszugehen ist, dass der besondere Gebietsschutz sich im Kaufpreis niederschlagen wird. Diese Rechtsprechung zu Apothekenkonzessionen ist auf den hier gegebenen Fall, in dem ein Rauchfangkehrermeister mit einem bestimmten Kehrgebiet mit Kaufvertrag einen weiteren Rauchfangkehrerbetrieb im selben Kehrgebiet erwarb, übertragbar. Im vorliegenden Fall ergab sich für den Rauchfangkehrermeister ein Vorteil dadurch, dass für die Übernahme des Konkurrenzunternehmens und der neuen Kehrbereiche keine Bedarfsprüfung durchgeführt werden musste, er dennoch für den erworbenen Betrieb vom Gebietsschutz profitierte und das Entstehen einer Konkurrenz durch einen neuen Rauchfangkehrer in den zusätzlichen Kehrbereichen des Kehrgebietes verhindern konnte. Dass diese Vorteile im Kaufpreis nicht abgegolten wurden, wird vom Rauchfangkehrermeister nicht behauptet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018130010.J02

Im RIS seit

30.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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